Arztberichte
Ein Arztbericht richtet sich an die IV-Stelle und enthält detaillierte Patienteninformationen zu Gesundheitszustand, Diagnosen und Prognosen. Für den Arztbericht gibt es verschiedene Formulare, die die Fragestellungen vorgeben. Hier finden Ärzte den Leitfaden zum Ausfüllen des ausführlichen ärztlichen Berichtes mit einer Tarifübersicht.
Gutachten
Medizinische Gutachten bilden die Schnittstelle zwischen Medizin und Rechtsanwendung. Sie werden in unklaren oder strittigen Fällen veranlasst. Unklar ist in der Regel, welche Auswirkungen eine gesundheitliche Beeinträchtigung hat. Strittig ist, ob der versicherten Person Leistungen der IV zustehen und wenn - in welchem Umfang. Für die Klärung solcher Konflikte und zur Entscheidungsfindung bildet das medizinische Gutachten der IV die verwertbare Grundlage. Das Gutachten spielt somit im Prozess von der IV-Anmeldung bis zum Entscheid eine wichtige Rolle. Hier finden Sie eine aktuelle Liste der Gutachter, mit denen die IV-Stelle BL zusammenarbeitet.
Polydisziplinäre und bidisziplinäre Gutachten
Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils, das zu einer Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung geführt hat, müssen die IV-Stellen die polydisziplinären medizinischen Gutachten nach dem Zufallsprinzip an die Gutachterstellen vergeben. Im Rahmen der Weiterentwicklung IV, die seit dem 01.01.2022 in Kraft getreten ist, gilt dies auch für die bidisziplinären Gutachten. Die Gutachterstellen müssen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen eine Vereinbarung abgeschlossen haben und auf der Informatikplattform mit dem Namen SuisseMED@P registriert sein. Diese vergibt die Gutachtensaufträge nach dem Zufallsprinzip. Auf der Internetseite www.suissemedap.ch finden sich dazu genauere Angaben. Detailangaben siehe Merkblatt.