Vergütete Kosten
Folgende Kosten können, soweit sie nicht durch andere Leistungsträger (Versicherung, Krankenkasse, Unfall- und Invalidenversicherung, usw.) übernommen werden, im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen vergütet werden:
Folgende Maximalbeträge können vergütet werden:
Mehr dazu finden Sie im entsprechenden Merkblatt.
Die Belege für Krankheits- und Behinderungskosten, wie Leistungsabrechnungen der Krankenkasse, Rechnungen für Transporte / Spitex, usw. sind vollständig (alle Seiten) innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung an die SVA Basel-Landschaft einzureichen. Später eingehende Belege können infolge Fristüberschreitung nicht mehr vergütet werden. Die Kosten für Hilfsmittel können nur für jenes Jahr vergütet werden, in dem die Behandlung oder der Kauf stattgefunden hat.
Sie können uns die Belege auch per E-Mail auf kk@sva-bl.ch einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir vollständige Leistungsabrechnungen benötigen. Unvollständige Unterlagen werden retourniert.