Zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen (EL) werden bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten auf Antrag rückvergütet.
Folgende Kosten, soweit sie nicht durch andere Leistungsträger (Versicherung, Krankenkasse, Unfall- und Invalidenversicherung, usw.) übernommen werden, können im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen rückvergütet werden:
Folgende Maximalbeträge können vergütet werden:
Mehr dazu finden Sie im entsprechenden Merkblatt.
Sie können uns die Belege auch per E-Mail auf kk@sva-bl.ch einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir vollständige Leistungsabrechnungen benötigen. Unvollständige Unterlagen werden retourniert.