Quellenbesteuerte Personen

Die Ausgleichskasse stellt quellenbesteuerten Personen, die mindestens seit dem 1. Januar des Anspruchsjahres im Kanton angemeldet sind, jährlich automatisch das Gesuchsformular zu. 

Quellenbesteuerte Personen, die bis Ende Februar des Anspruchsjahres kein Gesuchsformular erhalten haben, sollten sich innerhalb des Anspruchsjahres schriftlich bei der SVA Basel-Landschaft melden.

Kontakt IPV

061 425 24 00
Bitte geben Sie bei E-Mail-Anfragen immer die AHV-Nr. (756.----.----.--) an.

Die Mitarbeitenden der IPV sind im April donnerstags vormittags telefonisch nicht erreichbar.


Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen