Hausdienst-Arbeitgebende

Wer eine Person im eigenen Haushalt beschäftigt und entlöhnt (Geld- oder Naturallohn), ist verpflichtet, sich als Hausdienstarbeitgeber/in bei einer Ausgleichskasse anzumelden und für die angestellte Person AHV/IV/EO-Beiträge abzurechnen.  

Als Hausdienst-Arbeitnehmende gelten Personen der Raumpflege, Au-pairs, BabysitterInnen, KinderbetreuererInnen, Haushaltshilfen, Aufgabenhilfen, Hauswartung sowie Berufsleute, welche Tätigkeiten im oder rund ums Haus, bzw. die Wohnung erledigen.