AHV/IV/EO Beiträge

Obligatorisch in der AHV/IV/EO versichert sind: 

  • Alle Menschen, die in der Schweiz erwerbstätig sind.
  • Alle Personen, die in der Schweiz ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben, also auch Kinder und andere Nichterwerbstätige wie Studierende, Rentenbezüger/innen der Invalidenversicherung, AHV-Rentner/innen, Hausfrauen und Hausmänner.  
  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland tätig sind (hier gelten spezielle Bedingungen). 

Beginn und Ende der Beitragspflicht

  • Erwerbstätige und Selbständigerwerbende: Die Beitragspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres und endet frühestens mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Dieses liegt für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren. Wird die Erwerbstätigkeit vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters aufgegeben, müssen Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlt werden.
  • Nichtwerwerbstätige: Die Beitragspflicht beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres und endet mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters.
  • Für Personen, die über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, gilt ein Freibetrag von CHF 1'400 pro Monat oder CHF 16'800 pro Jahr. Wird gleichzeitig für mehrere Arbeitgebende gearbeitet, gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.

Die Beiträge der Arbeitnehmenden werden durch Arbeitgeber/innen bei der Ausgleichskasse abgerechnet.

Die AHV-pflichtigen Jahreseinkommen dienen als Grundlage für die spätere Rentenberechnung. Die Ausgleichskassen führen deshalb für jede beitragspflichtige Person ein eigenes individuelles Konto (IK).

Kontakt Erwerbstätige

061 425 23 83

Kontakt Nichterwerbstätige

061 425 23 02
Bitte geben Sie bei E-Mail-Anfragen immer Ihre AHV-Nr. (756.----.----.--) an.

Kontakt Individuelle Konti

061 425 25 92

Abrechnungs-Nr.

Sie finden die benötigten Angaben auf unserer Korrespondenz oben links.

1 = Betrifft-Nr.
2 = Abrechnungs-Nr. / Mitglied-Nr.
3 = UID