Altersrente und Kinderrente

Personen mit mindestens einem vollen Beitragsjahr haben Anspruch auf eine Altersrente. Das Referenzalter beträgt 65 Jahre. Für Frauen der Jahrgänge 1960 bis 1963 gelten gesonderte Bestimmungen.

Zusätzlich zur Altersrente besteht die Möglichkeit, eine Kinderrente zu beziehen. Der Anspruch besteht für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr oder bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn sie in Ausbildung sind. 

Kontakt Rente

061 425 25 42
Bitte geben Sie bei E-Mail-Anfragen immer die AHV-Nr. (756.----.----.--) an.

Ausbildungsbestätigungen für Kinderrenten können direkt auf kinderrente@sva-bl.ch eingereicht werden.


Auszahltermine

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