Familienzulagen für Selbständigerwerbende

Selbständigerwerbende haben Anspruch auf Familienzulagen, sofern ihr Jahreseinkommen höher ist als CHF 7'350 (50% der minimalen vollen AHV-Altersrente). Der Anspruch auf Familienzulagen entsteht mit der Aufnahme und und erlischt mit dem Ende der selbständigen Erwerbstätigkeit.

Bei Personen, welche das ordentliche AHV-Alter schon erreicht haben, muss zum Mindestbetrag des Jahreseinkommens der Freibetrag von CHF 16'800 hinzugerechnet werden.