Familienzulagen für Nichterwerbstätige

Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen als Nichterwerbstätige haben Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder das Mindest-Erwerbseinkommen von CHF 612 pro Monat bzw. CHF 7'350 pro Jahr nicht erreichen.

Seit dem 1.8.2020 haben neu arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige.

Es gelten folgende weiteren Bedingungen:

  • Steuerbares Einkommen von weniger als dem Grenzbetrag von CHF 44'100. Massgebend ist die rechtskräftige Veranlagung der direkten Bundessteuer
  • Kein Bezug von Ergänzungsleistungen
  • Kein Bezug einer AHV-Altersrente (ausgenommen sind Vorbezüge der AHV-Altersrente)
  • Kein Bezug von IV-Taggelder
  • Für Nichterwerbstätige Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige gelten besondere Bedingungen