Ordentlicher Anspruch

Der ordentliche Anspruch besteht für Personen, welche seit mindestens zwei Jahren im Kanton Basel-Landschaft steuerpflichtig sind. 

Diese Personen erhalten, sofern aufgrund der Steuerdaten des Vor-Vorjahres ein Anspruch besteht, automatisch ein Antragsformular zugestellt.

Kontakt IPV

061 425 24 00
Bitte geben Sie bei E-Mail-Anfragen immer die AHV-Nr. (756.----.----.--) an.

Die Mitarbeitenden der IPV sind im April donnerstags vormittags telefonisch nicht erreichbar.

Online-Rechner

Mit Hilfe des Online-Rechners kann geprüft werden, wo die Einkommensgrenze für einen Haushalt liegt und ob möglicherweise Anspruch auf eine Prämienverbilligung für das Jahr 2024 besteht.



Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen