Zuständigkeit kantonales Amt

Bevor eine individuelle Bedarfsermittlung durchlaufen werden kann, muss beim Amt des zuständigen Kantons Basel-Stadt oder Basel-Landschaft eine Anmeldung zur individuellen Bedarfsermittlung eingereicht werden. Erst wenn die Person mit Behinderung durch das zuständige Amt zum Bedarfsermittlungsverfahren zugelassen wird und das ausgefüllte Formular (IHP oder Selbsteinschätzung IBB plus) bei der FAS eingegangen ist, kann die Überprüfung des individuellen Unterstützungsbedarfs durch die FAS erfolgen. Das Ergebnis der Abklärung, auf dessen Basis die Kostengutsprachen erfolgen, wird an das zuständige kantonale Amt übermittelt.

Kontaktstellen

Amt für Sozialbeiträge ASB
Behindertenhilfe
Grenzacherstrasse 62
4058 Basel
Telefon 061 267 80 84
Behindertenangebote ASB

Amt für Kind, Jugend und Behindertenhilfe AKJB
Ergolzstrasse 3
4414 Füllinsdorf
Telefon 061 552 17 70
Behindertenangebote Basel-Landschaft