Krankheits- und Behinderungskosten (KK)

Zusätzlich zu den jährlichen Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) werden auf Antrag bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten rückvergütet.

Vergütete Kosten für KK zur ÜL

Folgende Kosten, soweit sie nicht durch andere Leistungsträger (Versicherung, Krankenkasse, Unfall- und Invalidenversicherung, usw.) übernommen werden, können im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen rückvergütet werden:

  • Selbstbehalt und Franchise bis zum Betrag CHF 1'000 pro Jahr
  • zahnärztliche Behandlung (einfache, wirtschaftliche und zweckmässige Behandlung)
  • Mehrkosten für eine lebensnotwendige Diät
  • Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
  • Kosten für Hilfsmittel

Für Alleinstehende können pro Kalenderjahr maximal CHF 5'000 Krankheitskosten rückvergütet werden. Für Ehepaare und Personen mit minderjährigen oder noch in Ausbildung stehenden Kindern unter 25 Jahren, die im gleichen Haushalt leben, beträgt die Rückvergütung von Krankheitskosten innerhalb eines Kalenderjahres maximal CHF 10'000.

Kontakt KK

061 425 23 85
Die Mitarbeitenden der Krankheitskosten (KK) sind mittwochs und freitags telefonisch nicht erreichbar.