Krankheits- und Behinderungskosten (KK)

Zusätzlich zu den jährlichen Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) werden auf Antrag bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten vergütet.

Vergütete Kosten für KK zur ÜL

Folgende Kosten können, soweit sie nicht durch andere Leistungsträger (Versicherung, Krankenkasse, Unfall- und Invalidenversicherung, usw.) übernommen werden, im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen vergütet werden:

  • Selbstbehalt und Franchise bis zum Betrag CHF 1'000 pro Jahr
  • zahnärztliche Behandlung (einfache, wirtschaftliche und zweckmässige Behandlung)
  • Mehrkosten für eine lebensnotwendige Diät
  • Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
  • Kosten für Hilfsmittel

Für Alleinstehende können pro Kalenderjahr Krankheitskosten in Höhe von maximal CHF 5'000 vergütet werden. Für Ehepaare und Personen mit minderjährigen oder noch in Ausbildung stehenden Kindern unter 25 Jahren, die im gleichen Haushalt leben, beträgt die Vergütung von Krankheitskosten innerhalb eines Kalenderjahres maximal CHF 10'000.

Die Belege für Krankheits- und Behinderungskosten, zum Beispiel Leistungsabrechnungen der Krankenkasse, Rechnungen für Transporte, usw. sind vollständig (alle Seiten) innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung an die SVA Basel-Landschaft einzureichen. Später eingehende Belege können infolge Fristüberschreitung nicht mehr vergütet werden. 

Kontakt ELKK

061 425 23 85
Das Team Krankheitskosten (KK) ist mittwochs und freitags telefonisch nicht erreichbar.