Die in der SVA BL angegliederte fachliche Abklärungsstelle hat von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft den Auftrag, die Bedarfsermittlungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf im Rahmen der Behindertenhilfe durchzuführen.
Für Personen mit einer Einschränkung oder einer Behinderung, welche einen Unterstützungsbedarf in den Bereichen Wohnen, Tagesstruktur und begleitete Arbeit haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Leistungen der Behindertenhilfe.
Bitte kontaktieren Sie direkt Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner. Sie finden die Telefonnummer auf unseren Korrespondenzen.