Altersrentnerinnen und Altersrentner, die in der Schweiz wohnen, haben Anspruch auf Beiträge an bestimmte Hilfsmittel.
Die AHV übernimmt unabhängig von Einkommen und Vermögen der versicherten Person in der Regel die Kosten für folgende Hilfsmittel:
Die Kosten sind teilweise betraglich oder zeitlich begrenzt. Details sind im Merkblatt zu finden.
Personen, die eine Altersrente beziehen und keinen Anspruch auf Hilfsmittel haben und die Kosten nicht durch die Ergänzungsleistungen im Rahmen der Krankheitskosten gedeckt sind, können sich an die Pro Senectute wenden. Diese Stiftung leistet unter Umständen ergänzende Beiträge und gibt Hilfsmittel leihweise ab.
Personen, die noch keine Altersrente beziehen, können Hilfsmittel der IV beantragen.
Das Formular für die Anmeldung der Hilfsmittel ist bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons einzureichen.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner direkt. Sie finden die Telefonnummer auf unseren Korrespondenzen.
Im Fall eines Erstkontaktes nutzen Sie bitte die Email info@sva-bl.ch.