Hilfsmittel der AHV

Altersrentnerinnen und Altersrentner, die in der Schweiz wohnen, haben Anspruch auf Beiträge an bestimmte Hilfsmittel.

Die AHV übernimmt unabhängig von Einkommen und Vermögen der versicherten Person in der Regel die Kosten für folgende Hilfsmittel:

  • Perücken
  • Hörgeräte (Bei hochgradiger Schwerhörigkeit, wo das Hörgerät eine eindeutig bessere Verständigung mit der Umwelt ermöglicht)
  • Lupenbrillen
  • Sprechhilfegräte für Kehlkopfoperierte
  • Gesichtsepithesen
  • Orthopädische Mass-Schuhe und orthopädische Serien-Schuhe
  • Rollstühle ohne Motor (Pauschalbeitrag an einen einfachen und zweckmässigen Rollstuhl) für Zuhause wohnende Personen

Die Kosten sind teilweise betraglich oder zeitlich begrenzt. Details sind im Merkblatt zu finden.

Personen, die eine Altersrente beziehen und keinen Anspruch auf Hilfsmittel haben und die Kosten nicht durch die Ergänzungsleistungen im Rahmen der Krankheitskosten gedeckt sind, können sich an die Pro Senectute wenden. Diese Stiftung leistet unter Umständen ergänzende Beiträge und gibt Hilfsmittel leihweise ab.  https://www.prosenectute.ch

Personen, die noch keine Altersrente beziehen, können Hilfsmittel der IV beantragen.

Kontakt IV-Stelle

Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner direkt. Sie finden die Telefonnummer auf unseren Korrespondenzen. 

Im Fall eines Erstkontaktes nutzen Sie bitte die Email info@sva-bl.ch.