Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben gemäss Art. 10 ELG (z.B. Mietzins, Heimkosten, Pauschale für die Lebenskosten) und den anrechenbaren Einnahmen gemäss Art. 11 ELG (z.B. Renteneinnahmen, Taggelder, Zinseinnahmen).
Dazu kommen Pauschalbeträge für die obligatorische Krankenversicherung. Diese werden direkt an die Krankenversicherung ausbezahlt.
Bei Ehepaaren oder Familien wird die Berechnung für die ganze Familie vorgenommen. Bei Personen, die im Heim respektive im Spital leben, unterscheidet sich die Berechnung von Personen, die zu Hause wohnen. Wenn bei einem Ehepaar eine Person zu Hause und die andere im Heim/Spital lebt, wird für jeden Ehepartner eine eigene Berechnung vorgenommen.
Seit dem 1.1.2018 sind die anerkannten Ausgaben der Heimkosten durch die sogenannte EL-Heimobergrenze begrenzt. Wenn die Heimkosten die EL-Heimobergrenze übersteigen, entsteht eine Finanzierungslücke. Diese wird durch die Gemeinde oder den Kanton gedeckt.
Hinweis zu Berechnungen von Ergänzungsleistungen
Bitte beachten Sie, dass wir keine provisorischen Berechnungen oder Beratungen durchführen können.
Unser Auftrag ist die Prüfung, Berechnung und Verfügung von konkreten Anträgen von finanziell Notbedürftigen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Gerne verwenden wir unsere Ressourcen, um diesen Auftrag zu erfüllen. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Für eine provisorische Berechnung steht Ihnen das Berechnungs-Tool des Bundes zur Verfügung:
EL Online-Rechner
Achtung: Nur geeignet für zuhause (nicht im Heim) lebende Personen. Das Ausfüllen gilt nicht als Anmeldung. Die Zahlen sind unverbindlich und stellen keinen Rechtsanspruch dar.
Folgend stehen zwei Erklärungsvideos zur Verfügung betreffend Ergänzungsleistungen zuhause und im Pflegeheim.
Erklärvideo für EL zuhause
Erklärvideo für EL im Heim