Im Rahmen der freien Beweiswürdigung muss die IV-Stelle alle medizinischen Sachverhalte miteinbeziehen und nimmt dazu Kontakt mit medizinischen Fachpersonen auf.
Die IV-Stelle beschafft die erforderlichen Unterlagen, insbesondere über den Gesundheitszustand, die Tätigkeit, die Arbeits- und Eingliederungsfähigkeit des Versicherten sowie die Zweckmässigkeit bestimmter Eingliederungsmassnahmen.
Für die Beurteilung von Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit benötigt die IV-Stelle Unterlagen, die vorab von Ärztinnen/Ärzten zur Verfügung zu stellen sind.
Bitte kontaktieren Sie das Sekretariat des Regionalen Ärztlichen Dienstes unter Telefonnummer 061 425 25 50.
Nutzen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende: Mit dem REP sicher zurück an den Arbeitsplatz.