Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung.
Voraussetzung ist der steuerrechtliche Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft am 1. Januar des Anspruchsjahres.
Es wird unterschieden zwischen verschiedenen Anspruchsgruppen.
Wir benötigen keine neuen Krankenversicherungspolicen 2022, da wir die Informationen direkt über einen Datenaustausch mit den Krankenversicherern erhalten.