Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung.
Voraussetzung ist der steuerrechtliche Wohnsitz im Kanton am 1. Januar des Anspruchsjahres.
Es wird unterschieden zwischen verschiedenen Anspruchsgruppen.
Wir benötigen keine neuen Krankenversicherungspolicen 2021, da wir die Informationen direkt über einen Datenaustausch mit den Krankenversicherern erhalten.