Die Massnahmen richten sich an junge Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung, die die obligatorische Volksschule abgeschlossen, das 25. Altersjahr aber noch nicht vollendet haben und noch nicht erwerbstätig waren. Es handelt sich hierbei um niederschwellige Massnahmen zum Aufbau und zur Stabilisierung der Präsenz- und Leistungsfähigkeit, der Persönlichkeit oder zur Gewöhnung an den Arbeitsprozess.
Die Integrationsmassnahmen für Jugendliche/junge Erwachsene können sowohl in einer Institution als auch im Arbeitsmarkt stattfinden.
Fachpersonen der IV-Berufsberatung begleiten und unterstützen die jungen versicherten Personen während den Integrationsmassnahmen. Es gilt der Grundsatz des Förderns und Forderns.
Durch Autonomie- und Erfolgserlebnisse sowie Stabilisierungs- und Reflexionsmomente während der Integrationsmassnahmen, soll eine Grundlage für die spätere Teilnahme an Massnahmen beruflicher Art der IV (bspw. erstmalige berufliche Ausbildung), an geeigneten Angeboten der Berufsbildung (z. B. berufliche Grundbildung oder Brückenangebote) oder der Arbeitslosenversicherung (z. B. Motivationssemester) geschafft werden.