Weiterentwicklung IV

Die Invalidenversicherung ist dank der Revisionen seit 2004 bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung deutlich erfolgreicher geworden. Handlungsbedarf besteht dennoch bei Kindern und Jugendlichen mit gesundheitlichen Einschränkungen und bei Versicherten mit psychischen Erkrankungen.
Darüberhinaus soll die Begleitung und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure verbessert werden.

Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele verfolgen Bundesrat und Parlament mit der «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Im Zentrum steht eine intensivere Begleitung der Betroffenen, eine Ausweitung erprobter Massnahmen und eine vertiefte Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärztinnen/Ärzten und den Arbeitgebenden. Die Vorlage ersetzt das bisherige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System und führt bei den medizinischen Gutachten Massnahmen zur Qualitätssicherung und für mehr Transparenz ein. Der Bundesrat hat die Weiterentwicklung der IV auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

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Hintergrundinformationen zur WE IV