Die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) tragen einen wesentlichen Teil zur Existenzsicherung von Personen bei, welche kurz vor dem Rentenalter von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden.
Anspruchsvoraussetzungen
Überbrückungsleistungen können Personen erhalten,
- die keinen Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV haben.
- deren Vermögen folgende Höchstbeträge nicht übersteigt (exkl. selbstbewohntes Eigentum):
- CHF 50'000 (Alleinstehende)
- CHF 100'000 (Ehepaare)
- die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wurden.
- die nach dem 1. Juli 2021 ausgesteuert wurden.
- die mindestens 20 Jahre in der AHV versichert waren, davon mindestens 5 Jahre nach Vollendung des 50. Altersjahrs. Zudem wurde dabei jährlich ein Erwerbseinkommen von mindestens 75% des Höchstbetrages der AHV-Rente erzielt, oder entsprechende Betreuungsgutschriften gemäss AHVG geltend gemacht.