AHV-Nummer
Die AHV-Nr. beginnt mit 756. und besteht aus 13 Stellen. Aus dieser Nummer können keine Rückschlüsse auf die Personalien gezogen werden. Die AHV-Nr. wird im Kontakt mit den Ausgleichskassen benötigt. Die AHV-Nr. steht auf der Versichertenkarte der Krankenversicherung sowie auf dem AHV-Versicherungsausweis.
Wenn für eine Person noch keine AHV-Nummer besteht, benötigen wir das komplett ausgefüllte Formular «Anmeldung für einen Versicherungsausweis» inkl. Pass-/Ausweiskopie. Die Zuteilung der AHV-Nr. erfolgt durch die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS).
Versicherungsausweis
Auf dem Versicherungsausweis im Kreditkartenformat sind Name, Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nr. angegeben. Der Versicherungsausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt.
Die Anmeldung für die Ausstellung eines Versicherungsausweises ist nur notwendig für Personen, welche nicht in der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz versichert sind (z. B. bei GrenzgängerInnen oder bei einem Zuzug aus dem Ausland).
Jede versicherte Person kann die Ausstellung des Ausweises bei der zuständigen Ausgleichskasse verlangen.
Änderung der Personalien
Die Ausgleichskassen halten sich an die amtliche Schreibweise der Personalien. Falls Änderungen gewünscht sind kann dies mit dem Formular «Antrag auf Berichtigung der Personalien», siehe unter «Wichtige Dokumente», korrigiert werden.
Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen zum Versicherungsausweis und zum individuellen Konto