Mehrfachtätigkeit

Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit gehört weltweit zum beruflichen Alltag. Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die Abkommen mit EU und EFTA sind dabei besonders wichtig.

Mit den abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen soll erreicht werden, dass Versicherte trotz Mehrfachtätigkeit in verschiedenen Staaten nur in einem Mitgliedstaat versichert sind. Grundsätzlich ist dies jeweils der Staat, in welchem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (Erwerbsortprinzip).

Personen, die eine Tätigkeit in mehreren Staaten ausüben, können hier überprüfen, in welchem Staat die Sozialversicherungspflicht besteht.