Online-Rechner: Brutto- / Nettolohn und Beiträge an die Sozialversicherungen

Berechnen Sie die beitragspflichtige Lohnsumme für eine Haushalthilfe und die Beiträge an die Sozialversicherungen.

brutto
netto
4 Wochen
5 Wochen
Keine Berechnung erwünscht
ja
nein
ja
nein

Hinweis zur Nichtberufsunfallversicherung (NBU)

Gegen Nichtberufsunfälle versichert sind Arbeitnehmende, deren Wochenarbeitszeit mindestens acht Stunden beträgt. Die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung gehen Zulasten des Arbeitnehmenden.

Rechtshinweis

Die Berechnung hat nur Informationscharakter und ist nicht rechtsverbindlich.

Kontakt Erwerbstätige

061 425 23 83

Hinweise

Für Teilzeitangestellte im Stundenlohn mit unregelmässiger Beschäftigung kann der
auf die Ferienzeit entfallende Lohnanspruch zusammen mit dem Stundenlohn ausbezahlt
werden, sofern dies in der Lohnabrechnung schriftlich ausgewiesen und das Feriengeld
separat aufgeführt wird. Der Zuschlag für das Feriengeld beträgt:

  • bei 4 Wochen Ferien 8,33% des Stundenlohnes
  • bei 5 Wochen Ferien 10,64% des Stundenlohnes