Die Berechnung hat nur Informationscharakter und ist nicht rechtsverbindlich.
Für Teilzeitangestellte im Stundenlohn mit unregelmässiger Beschäftigung kann der
auf die Ferienzeit entfallende Lohnanspruch zusammen mit dem Stundenlohn ausbezahlt
werden, sofern dies in der Lohnabrechnung schriftlich ausgewiesen und das Feriengeld
separat aufgeführt wird. Der Zuschlag für das Feriengeld beträgt: