Auszahltermine

Auszahlung von AHV/IV-Leistungen und Ergänzungsleistungen

Die Auszahlung der monatlichen Leistungen erfolgt jeweils in den ersten zwei bis drei Bankwerktagen des Monats.

Der Betrag sollte spätestens am Folgetag Ihrem Post- oder Bankkonto gutgeschrieben sein. Das Gesetz schreibt die Auszahlung bis zum 20. Tag des Monats vor (Art. 72 AHV-Verordnung):

  • Freitag, 3. Januar 2025
  • Dienstag, 4. Februar 2025
  • Dienstag, 4. März 2025
  • Mittwoch, 2. April 2025
  • Montag, 5. Mai 2025
  • Dienstag, 3. Juni 2025
  • Mittwoch, 2. Juli 2025
  • Dienstag, 5. August 2025
  • Dienstag, 2. September 2025
  • Donnerstag, 2. Oktober 2025
  • Dienstag, 4. November 2025
  • Dienstag, 2. Dezember 2025

Bei Erstauszahlungen oder Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die Auszahlung erst ab dem siebten Tag des Monats erfolgen kann.

Kontoänderung

Änderungen der Kontoverbindung können Sie uns mit dem entsprechenden unterzeichneten Formular melden.

Bitte beachten Sie, dass wir neue Angaben für den nächsten Auszahlungstermin nur berücksichtigen können, wenn uns Ihre Mitteilung bis am 25. des Vormonats erreicht.