Auszahltermine

Auszahlung von AHV/IV-Leistungen und Ergänzungsleistungen

Die Auszahlung der monatlichen Leistungen erfolgt jeweils in den ersten zwei bis drei Bankwerktagen des Monats.

Der Betrag sollte spätestens am Folgetag Ihrem Post- oder Bankkonto gutgeschrieben sein. Das Gesetz schreibt die Auszahlung bis zum 20. Tag des Monats vor (Art. 72 AHV-Verordnung):

  • Donnerstag, 4. Januar 2024
  • Freitag, 2. Februar 2024
  • Montag, 4. März 2024
  • Mittwoch, 3. April 2024
  • Freitag, 3. Mai 2024
  • Dienstag, 4. Juni 2024
  • Dienstag, 2. Juli 2024
  • Montag, 5. August 2024
  • Dienstag, 3. September 2024
  • Mittwoch, 2. Oktober 2024
  • Montag, 4. November 2024
  • Dienstag, 3. Dezember 2024

Bei Erstauszahlungen oder Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die Auszahlung erst ab dem siebten Tag des Monats erfolgen kann.

Kontoänderung

Änderungen der Kontoverbindung können Sie uns mit dem entsprechenden unterzeichneten Formular melden (s. graue Seitenspalte rechts).

Bitte beachten Sie, dass wir neue Angaben für den nächsten Auszahlungstermin nur berücksichtigen können, wenn uns Ihre Mitteilung bis am 25. des Vormonats erreicht.