Die Auszahlung der monatlichen Leistungen erfolgt jeweils in den ersten zwei bis drei Bankwerktagen des Monats.
Der Betrag sollte spätestens am Folgetag Ihrem Post- oder Bankkonto gutgeschrieben sein. Das Gesetz schreibt die Auszahlung bis zum 20. Tag des Monats vor (Art. 72 AHV-Verordnung):
Bei Erstauszahlungen oder Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die Auszahlung erst ab dem siebten Tag des Monats erfolgen kann.
Kontoänderung
Änderungen der Kontoverbindung können Sie uns mit dem entsprechenden unterzeichneten Formular melden.
Bitte beachten Sie, dass wir neue Angaben für den nächsten Auszahlungstermin nur berücksichtigen können, wenn uns Ihre Mitteilung bis am 25. des Vormonats erreicht.