Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen jeweils Ende Jahr die effektiv ausgerichteten Löhne der Ausgleichskasse melden. Aufgrund dieser Lohnmeldung werden die definitiven Beiträge festgesetzt.
Arbeitgebende, die einen Einmallogin-Code erhalten haben, können die Lohndeklaration hier vornehmen:
Hilfreiche Informationen, die Ihnen die Übermittlung der Lohnmeldung erleichtern, finden Sie in den Anleitungen.
Die Lohnmeldung ist bis spätestens 30.01.2021 einzureichen. Mit der fristgerechten Einreichung vermeiden Sie Verzugszinsen von 5%, welche bei Nachzahlungen ab 01.01.2021 verrechnet werden.
Unsere Empfängernummern lauten:
Hier finden Sie alle anderen Empfängernummern. Bei Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den Support der Swissdec.
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