Lohndeklaration

Arbeitgebende müssen der Ausgleichskasse jeweils Ende Jahr die effektiv ausgerichteten Löhne melden. Aufgrund dieser Lohnmeldung werden die definitiven Beiträge festgesetzt.

Login

Das Einmallogin kann aus Sicherheitsgründen nur noch mit folgenden Browsern geöffnet werden:

  • Microsoft Edge
  • Google Chrome
  • Mozilla Firefox
  • Apple Safari

Arbeitgebende, die einen Einmallogin-Code erhalten haben, können die Lohndeklaration hier vornehmen.

Hier geht's zum Einmallogin

Hilfreiche Informationen, die Ihnen die Übermittlung der Lohnmeldung erleichtern, finden Sie in den Anleitungen.

Einreichefrist

Die Lohnmeldung ist bis spätestens 30.01.2024 einzureichen. Mit der fristgerechten Einreichung vermeiden Sie Mahngebühren in der Höhe von CHF 50.00 sowie Verzugszinsen von 5 %, welche bei Nachzahlungen ab 01.01.2024 verrechnet werden.

ELM-Übermittlung

Unsere Empfängernummern lauten: 

  • AHV-AVS 013.000 
  • FAK-CAF  013.000 

Bitte verwenden Sie unsere Abrechnungsnummer. Dies ist die zweite Nummer unter Betrifft.

Hier finden Sie alle anderen Empfängernummern. Bei Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den Support der Swissdec

Information Wegfall Familienzulagenbescheinigung per 2023

Für das Jahr 2023 wird die Familienzulagenbescheinigung im Rahmen des Jahresendversandes und der Verarbeitung der Lohnmeldungen nicht mehr aufbereitet und nicht mehr versandt und muss der Familienausgleichskasse nicht mehr eingereicht / retourniert werden.

Bei der Erfassung der Lohnmeldungen ist dieser Teil der Familienzulagenbescheinigung deaktiviert.

Kontakt Lohndeklaration

061 425 25 93


Videoanleitung



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