Lohndeklaration

Arbeitgebende müssen der Ausgleichskasse jeweils Ende Jahr die effektiv ausgerichteten Löhne melden. Aufgrund dieser Lohnmeldung werden die definitiven Beiträge festgesetzt.

Login

Das Einmallogin kann aus Sicherheitsgründen nur noch mit folgenden Browsern geöffnet werden:

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  • Apple Safari

Arbeitgebende, die einen Einmallogin-Code erhalten haben, können die Lohndeklaration hier vornehmen.

Hier geht's zum Einmallogin

Hilfreiche Informationen, die Ihnen die Übermittlung der Lohnmeldung erleichtern, finden Sie in den Anleitungen.

Einreichefrist

Die Lohnmeldung ist bis spätestens 30.01.2025 einzureichen. Mit der fristgerechten Einreichung vermeiden Sie Mahngebühren in der Höhe von CHF 50.00 sowie Verzugszinsen von 5 %, welche bei Nachzahlungen ab 01.01.2025 verrechnet werden.

ELM-Übermittlung

Unsere Empfängernummern lauten: 

  • AHV-AVS 013.000 
  • FAK-CAF  013.000 

Bitte verwenden Sie unsere Abrechnungsnummer. Dies ist die zweite Nummer unter Betrifft.

Hier finden Sie alle anderen Empfängernummern. Bei Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den Support der Swissdec

Weiterarbeiten nach dem Referenzalter

Mit der Einführung der AHV 21 können AHV-Beiträge, die nach dem Referenzalter hinaus bezahlt werden, neu für die Höhe der Rente relevant sein. Es besteht neu die Option auf den Freibetrag zu verzichten. Mit bezahlten Beiträge nach dem Referenzalter, kann eine Aufbesserung der Altersrente angestrebt werden.

Der heute geltende AHV-Freibetrag beträgt CHF 1'400.00 pro Monat beziehungsweise CHF 16'800.00 pro Jahr. Für weiterarbeitende Alters-Rentner/innen wird dieser künftig freiwillig. Durch Verzicht auf den Freibetrag können nach dem Referenzalter zusätzliche Beiträge bezahlt werden, welche unter bestimmten Bedingungen zu einer höheren Altersrente führen können.

Kontakt Lohndeklaration

061 425 25 93


Videoanleitung



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