AHV21 Altersreform (Stabilisierung der AHV)

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft.

Etappen

1. Januar 2024 (Inkrafttreten Etappe 1)

  • Begriffänderung: Neu wird vom Referenzalter gesprochen (bis anhin Rentenalter)
  • Flexibler Rentenbezug
  • Freibetrag für Betragsbezug
  • Berücksichtigung von Erwerbseinkommen und Beitragszeiten nach Referenzalter
  • Karenzfrist Hilflosenentschädigung AHV
  • Erhöhung der MwSt um 0.4%

1. Januar 2025 (Inkrafttreten Etappe 2)

  • Beginn Erhöhung Referenzalter (ehemals Rentenalter) für Frauen
  • Reduzierte Kürzungssätze für Frauen in den Übergangsgenerationen
  • Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgenerationen

1. Januar 2027 (Inkrafftreten Etappe 3)

  • An die Lebenserwartung angepasste Vorbezugs- und Aufschubssätze
  • Reduktion der Vorbezugskürzungssätze für Frauen und Männer von 40% für tiefe Einkommen

Antworten auf häufige Fragen

Aufschub, Vorbezug, Beitragslücken

 

Neuberechnung bei Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Referenzalters

 

Frauen der Übergangsgenerationen

 

Beitragspflicht

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