Selbständigerwerbende, die bei ihrer Tätigkeit gesundheitlich eingeschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle melden.
Die IV-Stelle wird in der Folge abklären, ob ihre Erwerbstätigkeit durch die Anpassung oder Umstrukturierung des Betriebs erhöht werden kann.
Lässt sich die gesundheitliche Einschränkung dadurch nicht verringern, mutet die IV-Stelle der selbständigen Person auch zu, sich beruflich neu zu orientieren. Die IV-Stelle kann bei der Berufswahl beraten und die Umschulung und Einarbeitung in einen neuen Tätigkeitsbereich finanziell unterstützen.
Der Anspruch auf eine Rente wird erst geprüft, wenn keine Aussicht auf die Erhöhung der Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf oder einer anderen zumutbaren Tätigkeit besteht.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner direkt. Sie finden die Telefonnummer auf unseren Korrespondenzen.
Im Fall eines Erstkontaktes nutzen Sie bitte die Email info@sva-bl.ch.