Hilflosenentschädigung und Assistenzbeitrag
Volljährige Personen, welche das AHV-Alter noch nicht erreicht haben, die wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung bedürfen, oder an einer schweren Sinnesschädigung leiden, können sich für eine Hilflosenentschädigung anmelden.
Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten, eine Person einzustellen, die die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt. Mit dem Assistenzbeitrag soll in erster Linie die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert werden, damit die betroffenen Personen zu Hause leben können.
Krankheitskosten zur Ergänzungsleistung
Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen kann Hilfe im Alltag / zu Hause im Rahmen der Krankheitskosten zur Ergänzungsleistung abgerechnet werden.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner direkt. Sie finden die Telefonnummer auf unseren Korrespondenzen.
Im Fall eines Erstkontaktes nutzen Sie bitte die E-Mail info@sva-bl.ch.