Betreuung von pflegebedürftigen Personen

Personen, die pflegebedürftige Verwandte oder Angehörige betreuen, können unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Betreuungsgutschriften geltend machen. Betreuungsgutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen. 

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten minderjährigen Kindes unterbrechen müssen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.

Für die Hilfe, Pflege und Betreuung einer Person mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (die Zuhause wohnt) können in einem bestimmten Ausmass und unter bestimmten Voraussetzungen Kosten rückvergütet werden.

 

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Unterstützung von pflegenden Angehörigen