Inkasso

Wichtige Information: Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG)

Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft, die für Unternehmen von Bedeutung sind.

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Einforderung offener Sozialversicherungsbeiträge der AHV. Ab 1. Januar 2025 werden diese Beiträge bei im Handelsregister eingetragenen Schuldnern nicht mehr durch Pfändung, sondern im Rahmen eines Konkursverfahrens eingetrieben.

Unternehmen und Selbständige, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen können, werden nach dem Betreibungsverfahren vom Gericht aufgefordert, die offene Rechnung zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung, wird das Konkursverfahren eröffnet, der Betrieb wird geschlossen und es kann zudem ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Auch Steuern und Mehrwertsteuern werden ab 2025 von den Kantonen und Gemeinden auf diese Weise eingefordert.

Weshalb ist es so wichtig, dass die AHV-Beiträge fristgerecht bezahlt werden? Die AHV basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die laufenden Renten durch die aktuellen Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert werden. Verzögerte Beitragszahlungen können zu Liquiditätsengpässen führen und die Rentenauszahlungen gefährden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ausgleichskasse die neuen gesetzlichen Vorgaben umsetzen muss, jedoch keinen Einfluss auf diese Änderungen hat.

Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig via Kontaktformular  oder per E-Mail (Inkasso@sva-bl.ch), wenn Sie offene Beiträge nicht fristgerecht bezahlen können. Wir unterstützen Sie gerne, um in berechtigten Fällen eine Fristerstreckung oder Ratenzahlung zu prüfen und Ihnen so erhebliche Kosten oder Aufwand zu ersparen.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt 2.14 – Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses entnehmen: 

Das Inkasso ist zuständig für

  • Mahnungen
  • Ratenvereinbarungen
  • Fristerstreckungen
  • Betreibungen/Zahlungsbefehle
  • Verzugszinsverfügungen
  • Kontoauszüge
  • Zahlungsbestätigungen (für Arbeitgebende)
  • Erlasse und Herabsetzungen von Beiträgen
  • Schadenersatzforderungen

Antworten auf häufige Fragen

Kontakt Inkasso

061 425 23 01
Bitte teilen Sie uns bei sämtlichen Anfragen Ihre AHV-Nr. oder die Betrifft-Nr. mit.


Bezahlung von Beiträgen AHV/IV/EO

Für Fragen zu den Berechnungsgrundlagen der Beiträge stehen die Fachteams der Beitragspflicht gerne zur Verfügung.