Inkasso

Das Inkasso ist zuständig für

  • Mahnungen
  • Ratenvereinbarungen
  • Fristerstreckungen
  • Betreibungen/Zahlungsbefehle
  • Verzugszinsverfügungen
  • Kontoauszüge
  • Zahlungsbestätigungen (für Arbeitgebende)
  • Erlasse und Herabsetzungen von Beiträgen
  • Schadenersatzforderungen

Antworten auf häufige Fragen

Kontakt Inkasso

061 425 23 01
Bitte teilen Sie uns bei sämtlichen Anfragen Ihre AHV-Nr. oder die Betrifft-Nr. mit.


Bezahlung von Beiträgen AHV/IV/EO

Für Fragen zu den Berechnungsgrundlagen der Beiträge stehen die Fachteams der Beitragspflicht gerne zur Verfügung.