Das Inkasso ist zuständig für
Bitte senden Sie uns über unser Kontaktformular einen angemessenen Vorschlag, den wir gerne prüfen. Anschliessend stellen wir Ihnen Einzahlungsscheine per Post zu oder Sie erhalten eine schriftliche Ablehnung mit Begründung.
Für laufende Akontobeiträge sind keine Ratenzahlungen möglich.
Bei Ratenzahlungen sind wir verpflichtet, Verzugszinsen von 5 % zu berechnen.
Die Rechnung kann direkt beim zuständigen Betreibungsamt bezahlt werden zwecks Verzugszinsen und Gebühren.
Das passiert, wenn sich die Zahlung mit unserem Betreibungsbegehren überschneidet. Bitte warten Sie in diesem Fall auf die Abschlussrechnung der SVA. Zahlungsmitteilungen an das Betreibungsamt erfolgen grundsätzlich immer bei vollumfänglicher Zahlung der Gesamtforderung.
Sobald wir die Fortsetzung der Betreibung verlangen, wird die Forderungseintreibung an das Betreibungsamt abgetreten. Zahlungen, Aufschubsanträge und sonstige Vereinbarungen müssen zwingend über das Betreibungsamt erfolgen.
Beitragspflichtige, die Ihre Beiträge innert 30 Tagen nach Ablauf der Zahlungsperiode nicht bezahlen, müssen Verzugszinsen von 5 % bezahlen. Auf der Rückseite der Verzugszinsverfügung finden Sie eine detaillierte Auflistung.
Bitte melden Sie uns dies via Kontaktformular, mit Angabe Ihrer Betrifft-Nr. und dem gewünschten Datum. Sie erhalten den gewünschten Auszug in Kürze per Post.
Bitte benützen Sie dafür unser Kontaktformular. Gerne prüfen wir Ihren Antrag und stellen Ihnen eine entsprechende Bestätigung für den gewünschten Zeitraum zu.
Bitte beachten Sie, dass bei offenen Beitragsforderungen keine Saldobestätigung ausgestellt werden kann. Sollten die Forderungen nicht umgehend beglichen werden können, können wir nur eine Anschlussbestätigung ausstellen.
Für Fragen zu den Berechnungsgrundlagen der Beiträge stehen die Fachteams der Beitragspflicht gerne zur Verfügung.