Sie müssen mindestens seit dem 1. Januar des Anspruchsjahres im Kanton Basel-Landschaft angemeldet sein.
Sie müssen in der Schweiz obligatorisch krankenversichert (KVG) sein.
Die Obergrenze des massgebenden Jahreseinkommens darf nicht überschritten werden, siehe Dekret Prämienverbilligung Kanton Basel-Landschaft. Nutzen Sie den Online-Rechner der SVA Basel-Landschaft.
Die Prämienverbilligung wird individuell berechnet.
Zugezogene Personen (Zuziehende aus dem Ausland oder anderen Kanton)
Gesuch online stellen auf unserer Website und mit dazugehörigen Unterlagen einreichen.
Einreichungsfrist für das Gesuch: bis zum 31.12. des Bezugsjahres.
Berechnungsgrundlage:
Bei Zuzug aus einem anderen Kanton: Die definitive Staatssteuerveranlagung vom Vor-Vorjahr des vorherigen Wohnkantons.
Bei Zuzug aus dem Ausland: Die definitive Staatssteuerveranlagung vom Vorjahr in Basel-Landschaft (erste Staatssteuerveranlagung im Kanton Basel-Landschaft).
Quellenbesteuerte Personen (Mit Aufenthaltsbewilligung B, F, L, S)
Das Gesuchsformular wird Ihnen automatisch bis Ende Februar des Bezugsjahres per Post zugestellt.
Einreichungsfrist für das Gesuchsformular: Ein Jahr ab Zustelldatum.
Sollten Sie kein Gesuchsformular erhalten haben, finden Sie es ab Mitte Februar des Bezugsjahres auf unserer Website.
Einreichungsfrist für das Gesuch: bis zum 31.12. des Bezugsjahres.
Berechnungsgrundlage: 70 % vom Bruttoeinkommen des Vor-Vorjahres.
Ordentlich besteuerte Personen (füllen eine Steuererklärung aus)
Das Antragsformular wird Ihnen bei einem Prämienverbilligungsanspruch automatisch per Post zugestellt, wenn Ihre Staatssteuer vom Vor-Vorjahr definitiv veranlagt wurde.
Einreichungsfrist für das Antragsformular: Ein Jahr ab Zustelldatum.
Anspruchsberechtigte Personen, die das Antragsformular nicht erhalten, müssen sich innerhalb des Anspruchsjahres schriftlich bei der SVA BL melden.
Berechnungsgrundlage: Die definitive Staatssteuerveranlagung vom Vor-Vorjahr in Basel-Landschaft.
Zum Beispiel durch Einkommensverminderung im Vorjahr, Heirat, Geburt, Trennung, Todesfall.
Nutzen Sie das online Gesuch für eine Anpassung der Prämienverbilligung.
Einreichungsfrist: bis zum 31. Dezember des Bezugsjahres.
Personen, welche im Jahr 2007 geboren sind, erhalten für das Anspruchsjahr 2026 das erste Mal ein eigenes Formular.
Wenn die Staatsteuer 2025 definitiv veranlagt worden ist, erhalten die jungen Erwachsenen entweder automatisch ein Gesuchsformular (wenn ihnen Ausbildungszulagen ausbezahlt werden) oder automatisch ein Antragsformular mit der Prämienverbilligungsberechnung.
Wenn die Staatsteuer 2024 definitiv veranlagt worden ist, erhalten die jungen Erwachsenen entweder automatisch ein Gesuchsformular (wenn ihnen Ausbildungszulagen ausbezahlt werden) oder automatisch ein Antragsformular mit der Prämienverbilligungsberechnung.
Wichtig für alle jungen Erwachsenen: Ein Gesuchsfomular wird erstellt, wenn Ausbildungszulagen ausbezahlt werden. In diesem Fall müssen wir die Einkommensverhältnisse der Eltern prüfen.
Gesuch online stellen auf unserer Website und mit der aktuellen Krankenversicherungs-Police von Ihrem Kind einreichen.
Die Prämienverbilligung für Kinder wird bei dem Elternteil geprüft, der in der betreffenden Staatssteuerveranlagung den Kinderabzug geltend gemacht hat. In der Regel die für das Vor-Vorjahr.
Die Zustellung der Januar-Rechnung seitens Krankenversicherung findet jeweils vor dem Versand der Antragsformulare des kommenden Jahres statt. Da zu diesem Zeitpunkt Ihre Krankenversicherung somit die Information über Ihren neuen Prämienverbilligungsanspruch noch nicht hat, kann auf Ihrer Januar Rechnung noch kein Abzug Ihrer Prämienverbilligung vorgenommen werden.
Müssen Sie uns nicht mitteilen.
Sollten Sie hingegen im letzten Jahr eine Einkommens-Verminderung von mind. 20 % gehabt haben, können Sie mit folgendem Gesuchsformular eine Anpassung Ihrer Prämienverbilligung.
Sie müssen uns Ihren Dienst nicht mitteilen. Dies wird uns automatisch von Ihrer Krankenversicherung gemeldet.