Mit Hilfe des Online-Rechners kann geprüft werden, wo die Einkommensgrenze für einen Haushalt liegt und ob möglicherweise Anspruch auf eine Prämienverbilligung für das Jahr 2026 besteht.
Beachten Sie bitte, dass im Kanton Basel-Landschaft die Prämienverbilligung aufgrund der Steuerdaten des Vor-Vorjahres berechnet wird und somit die folgenden Angaben basierend auf die Verhältnisse des Steuerjahres 2024 ausgefüllt werden müssen. Falls Sie Kinder haben, die älter als zwei Jahre sind, zählen diese nur dann zur Berechnungseinheit, wenn für sie in der Staatssteuer ein Kinderabzug geltend gemacht wurde.
Hat sich im Vorjahr gegenüber der Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres das massgebende Jahreseinkommen um mehr als 20 % oder die personelle Zusammensetzung der Berechnungseinheit verändert, wird die Prämienverbilligung auf Gesuch hin entsprechend angepasst.