IPV Online-Rechner

Mit Hilfe des Online-Rechners kann geprüft werden, wo die Einkommensgrenze für einen Haushalt liegt und ob möglicherweise Anspruch auf eine Prämienverbilligung für das Jahr 2024 besteht.

Beachten Sie bitte, dass im Kanton Basel-Landschaft die Prämienverbilligung aufgrund der Steuerdaten des Vor-Vorjahres berechnet werden und somit die folgenden Angaben basierend auf die Verhältnisse des Steuerjahres 2022 ausgefüllt werden müssen.

Hat sich im Vorjahr gegenüber der Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres das massgebende Jahreseinkommen um mehr als 20% oder die personelle Zusammensetzung der Berechnungseinheit verändert, wird die Prämienverbilligung auf Gesuch hin entsprechend angepasst. Das Gesuchsformular steht in der grauen Spalte unter veränderte Verhältnisse zur Verfügung.

Persönliche Angaben zur Bestimmung der Einkommensobergrenze

Antragsteller/in *
Zivilstand (Das Konkubinat ist für die Berechnung nicht relevant) *
Partner/in *
Wie viele Kinder haben Sie? *

Angaben aus der Steuerveranlagung 2022

Bezeichnung
Betrag
zu %
Betrag
Zwischentotal der steuerbaren Einkünfte
399
Aufrechnung Nettoeinkommen aus nicht selbstbewohnten Liegenschaften
405
410
440
450
Aufrechnung Vermögenszuschlag
910
Abzug geleistete Unterhaltsbeiträge
570
575
Kinderabzug gemäss Staatssteuer
Ihr massgebendes Jahreseinkommen 2022
* = Pflichtfeld


Kontakt IPV

061 425 24 00
Bitte geben Sie bei E-Mail-Anfragen immer die AHV-Nr. (756.----.----.--) an.

Die Mitarbeitenden der IPV sind im April donnerstags vormittags telefonisch nicht erreichbar.