Der Verlust des AHV-Ausweises braucht Sie nicht zu beunruhigen. Er hat keinen Einfluss auf Ihre Ansprüche gegenüber der AHV. So müssen Sie z.B. keinen AHV-Ausweis vorlegen, um Ihre Rente zu erhalten. Der Besitz eines Versicherungsausweises ist nicht nötig. Ihre AHV-Nummer finden Sie auf Ihrer Krankenversicherungskarte.
Wenn Sie diesen verloren haben und dennoch ersetzen lassen möchten, so melden Sie Ihrer AHV-Ausgleichskasse den Verlust und verlangen Sie einen neuen Ausweis.
Nur mit einem schriftlichen Antrag (E-Mail /Brief / Website) kann der IK Auszug kostenlos bestellt werden.
Einkommen, die im laufenden Jahr erzielt wurden, sind auf dem Kontoauszug noch nicht eingetragen. Einkommen des vergangenen Jahres können auf dem Auszug ebenfalls fehlen, falls die entsprechenden Einkommensmeldungen noch nicht verarbeitet wurden.
Einträge auf dem Individuellen Konto von Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen, können erst nach Eingang der Steuermeldung an die entsprechende Kasse erfolgen. Es ist daher möglich, dass Einträge fehlen, obwohl die AHV/IV/EO-Beiträge bezahlt wurden.
Die Ausgleichskasse Ihres Arbeitgebers führt für Sie ein Individuelles Konto und trägt den vom Arbeitgeber gemeldeten Jahreslohn und Beitragszeiten ein.
Das Individuelle Konto (IK) ist eine Grundlage für die Rentenberechnung.
Allfällige Rückfragen zu einzelnen Eintragungen wollen Sie bitte direkt an die kontoführende Ausgleichskasse richten. Bei fehlerhaften Einträgen werden Sie gebeten Lohnausweise oder Lohnabrechnungen und Bank- bzw. Postauszug mit Lohnfluss bei der zuständigen Ausgleichskasse zu belegen, damit die Nachzahlung der geschuldeten Beiträge verfügt werden kann.
Die Kantonale Ausgleichskasse ist zuständig für das Mitgliederregister. Der Sitz des Arbeitgebers ist massgebend.
Sie können bei dieser Ausgleichskasse nachfragen, wo der Arbeitgeber angeschlossen ist. (Es gibt die Kantonalen Ausgleichskassen und Verbandsausgleichskassen.)
Beitragslücken können unter Umständen zu einer späteren Rentenkürzung führen.
Die Beiträge können 5 Jahre rückwirkend nachbezahlt werden.
Nach der Bestellung des IK Auszug können Sie bei der Ausgleichskasse, Abteilung NE im Zweifelsfall nachfragen, ob keine Lücke besteht.
Die 13-stellige AHV-Nummer beginnt mit 756. Sie finden diese auf Ihrer Krankenkassen-Karte oder auf Ihrem AHV-Ausweis.
Bitte geben Sie die AHV-Nummer beim Kontakt mit uns immer an.