Selbständigerwerbende mit Kindern haben nach der Niederkunft unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familienzulagen und Elternentschädigungen (Mutterschaftsentschädigung und Vaterschaftsentschädigung).
Hat ihr Kind eine gesundheitliche Einschränkung kann die IV-Stelle Ihnen behilflich sein. Für medizinische Massnahmen und Hilfsmittel übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Kosten. Benötigt Ihr Kind mehr Hilfe als Gleichaltrige, erhalten Sie von der IV einen finanziellen Beitrag. Die IV hilft Kindern mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zudem, eine geeignete Ausbildung zu finden und diese erfolgreich zu absolvieren.
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten minderjährigen Kindes unterbrechen müssen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.
Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen ändert die neue Familienzusammensetzung den Anspruch auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung.