Minderjährige mit gesundheitlicher Beeinträchtigung

Kinder werden von der Invalidenversicherung durch medizinische und berufliche Massnahmen, Hilflosenentschädigungen, Assistenzbeiträge sowie Hilfsmittel unterstützt:

  • Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt die Kosten für medizinische Eingriffe und Therapien zur Behandlung gewisser angeborener Leiden, sogenannter Geburtsgebrechen.
  • Im Unterschied zu Kindern mit Geburtsgebrechen werden bei Kindern ohne Geburtsgebrechen die Kosten für medizinische Eingriffe und Therapien nur dann übernommen, wenn sie massgeblich zur Erhöhung der Erwerbsfähigkeit beitragen.
  • Unter gewissen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, einen Intensivpflegezuschlag sowie auf einen Assistenzbeitrag.
  • Die IV übernimmt Hilfsmittel, die Minderjährige für die Ausbildung benötigen oder die sie dabei unterstützen, ihren Alltag möglichst unabhängig zu bewältigen.
  • Die IV-Stellen unterstützen Jugendliche mit Behinderungen beim Einstieg ins Erwerbsleben. Sie haben Anspruch auf Berufsberatung. Die Invalidenversicherung übernimmt zudem behinderungsbedingte Mehrkosten, die bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung entstehen.

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten minderjährigen Kindes unterbrechen müssen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.

 

 

Kontakt IV-Stelle

Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner direkt. Sie finden die Telefonnummer auf unseren Korrespondenzen. 
Im Fall eines Erstkontaktes nutzen Sie bitte die E-Mail info@sva-bl.ch.