Elternschaft und Kinder

Bei der Geburt von Kindern können verschiedene Leistungsansprüche entstehen:

Eltern haben nach der Niederkunft oder Adaption unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Elternentschädigungen (MutterschaftsentschädigungVaterschaftsentschädigung und Adoptionsentschädigung).

Nach der Niederkunft besteht für einen Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Familienzulagen.

Hat ihr Kind eine gesundheitliche Einschränkung kann die IV-Stelle Ihnen behilflich sein. Für medizinische Massnahmen und Hilfsmittel übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Kosten. Benötigt Ihr Kind mehr Hilfe als Gleichaltrige, erhalten Sie von der IV einen finanziellen Beitrag. Die IV hilft Kindern mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zudem, eine geeignete Ausbildung zu finden und diese erfolgreich zu absolvieren.

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten minderjährigen Kindes unterbrechen müssen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.

Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen ändert die neue Familienzusammensetzung den Anspruch auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung.

Kinder und ihr Lebensweg (bei Ausbildung bis längstens zum 25. Altersjahr) haben einen Einfluss auf den Leistungsanspruch der Eltern. 

In einer späteren AHV- oder IV-Rente werden Erziehungsgutschriften mitberücksichtigt.

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