Externe medizinische Gutachten

Fachärztinnen und Fachärzte leisten mit der Erstellung von Gutachten für die Invalidenversicherung (IV) einen wichtigen Beitrag zur Abklärung von Leistungsansprüchen. Diese ärztlichen Informationen bilden u.a. die Grundlage für die Berechnung des Invaliditätsgrades. Das Gutachten muss neben medizinischen auch rechtliche Kriterien erfüllen. Nur dann kann es im Fall eines Rechtsstreits als Beweismittel verwendet werden.

Medizinische Sachverständige, die im Auftrag der SVA Basel-Landschaft IV-Gutachten erstellen, müssen die Anforderungen gemäss Gesetzgebung (Art. 7m ATSV) erfüllen, unabhängig davon, ob sie als mono-, bi- oder polydisziplinäre Sachverständige tätig sind.

Die SVA Basel-Landschaft veröffentlicht eine Liste von Gutachterinnen und Gutachtern für monodisziplinäre Gutachten, mit denen wir zusammenarbeiten.
Im Rahmen des Einigungsverfahrens versuchen wir es unseren Versicherten zu ermöglichen, eigenverantwortlich Vorschläge vorzubringen, falls sie mit der von uns gewählten Gutachterin bzw. dem Gutachter nicht einverstanden sind. Die monodisziplinäre Begutachtung wird innerhalb von 90 Tagen nach Auftragsvergabe zurückerwartet.

Die Vergabe von bidisziplinären oder polydisziplinären Fachdisziplinen erfolgt gesamtschweizerisch per Zufallsprinzip über SuisseMED@P. Auf diese Vergabe hat die SVA Basel-Landschaft keinen Einfluss. Wir erwarten nach Auftragsvergabe die bidisziplinäre Begutachtung innerhalb von 90 Tagen und die polydisziplinäre Begutachtung innerhalb von 130 Tagen zurück. Die Gutachten werden zur Qualitätskontrolle und Prüfung an den Regionalen Ärztlichen Dienst beider Basel (RAD) übermittelt.

Unter nachfolgenden Rubriken haben wir wichtige Informationen für Ärztinnen und Ärzte zusammengestellt.

Medizinische Gutachten bilden die Schnittstelle zwischen Medizin und Rechtsanwendung. Sie werden in unklaren oder strittigen Fällen veranlasst. Unklar ist in der Regel, welche Auswirkungen eine gesundheitliche Beeinträchtigung hat. Strittig ist, ob der versicherten Person Leistungen der IV zustehen und wenn – in welchem Umfang. Für die Klärung solcher Konflikte und zur Entscheidungsfindung bildet das medizinische Gutachten der IV die verwertbare Grundlage. Das Gutachten spielt somit im Prozess von der IV-Anmeldung bis zum Entscheid eine wichtige Rolle.

Um grösstmögliche Transparenz zu schaffen, veröffentlichen wir die Namen der monodisziplinären Sachverständigen. Unsere Kundinnen und Kunden können dadurch eigene Vorschläge einbringen, wenn sie eine andere Person bevorzugen. Ein monodisziplinäres Gutachten ist ein medizinisches Gutachten, das von einer einzigen Fachrichtung erstellt wird. Das heisst, nur eine Ärztin oder ein Arzt mit einer bestimmten Spezialisierung, zum Beispiel Psychiatrie, Orthopädie oder Neurologie, beurteilt die gesundheitliche Situation einer Person.

Bidisziplinäre und polydisziplinäre Gutachten

Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils, das zu einer Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung geführt hat, müssen die IV-Stellen die polydisziplinären medizinischen Gutachten nach dem Zufallsprinzip an die Gutachterstellen vergeben. Im Rahmen der Weiterentwicklung IV, die seit dem 01.01.2022 in Kraft getreten ist, gilt dies auch für die bidisziplinären Gutachten. Die Gutachterstellen müssen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen eine Vereinbarung abgeschlossen haben und auf der Informatikplattform mit dem Namen SuisseMED@P registriert sein. Diese vergibt die Gutachtensaufträge nach dem Zufallsprinzip. Auf der Internetseite www.suissemedap.ch finden sich dazu genauere Angaben. Detailangaben siehe Merkblatt.

Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie FMH

Dr. med. Baumgartner Christine, Aesch
Dr. med. Bickel Susanne, Oberwil
Dr. med. Krischker Uwe, Münchenstein
Dr. med. Meier Ruth, Münchenstein
Dr. med. Mohr Gerhard, Binningen
Dr. med. Schmidlin Gabriela, Liestal

Fachärzte für Neurologie PD

PD Dr. med. Bauer Matthias, Basel
Dr. med. Durizzo Reto, Basel
Dr. med. Gaggiotti Manuela, Basel

Fachpsychologen Neuropsychologie

M. Sc. Adler Matthias, Zürich
Kianicka Tomas, Zürich
lic. phil. Oertli Rahel, Luzern 
Dipl.-psych. Rutishauser Sigrid, Kreuzlingen
Riedo Christian, Allschwil
Dr. phil. Plohmann Andrea, Basel
Steiger Gregor, Basel

Facharzt für Orthopädische Chirurgie

Dr. med. Dreher Bernd, Schwyz
Dr. med. Niemann Michael, Zürich

Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie

Dr. med. Dietrich Daniel, Recherswil
Dr. med. Fasnacht Daniel, Basel
Dr. med. Feinendegen Christophe, Binningen
Dr. med. Grauer Markus, Kloten
Dr. med. Gschwind Andreas, Basel 
Dr. med. Hinney Bernd, Zug
Dr. med. Inta Dragos, Basel
Dr. med. Kolb Dietmar, Basel
Dr. med. Kuntze Marcus, Bern
Dr. med. Mittrach Matthias, Basel
Dr. med. Mitzel Martin, Basel
Dr. med. Simon Andor, Basel
Dr. med. Stoppe Gabriela, Basel
Dr. med. Strasser Patrik, Zürich
Dr. med. von Arb René, Binningen
Dr. med. von Winterfeldt Christoph, Schwyz

Fachärzte Rheumatologie

Dr. med. Gengenbacher Michael, Basel
Dr. med. Gut Christoph, Reinach
Dr. med. Richter-Praml Symi, Basel

Diverse Fachrichtungen

Ektimisi, Medizinische Gutachten Zürichsee AG

Information für externe medizinische Gutachter – Vereinbarungen für die Zusammenarbeit mit der IV Stelle BL/BS

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer gutachterlichen Tätigkeit für die IV Stelle BL/BS.

Gerne möchten wir Sie über folgende wichtige Punkte im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der IV Stelle BL/BS informieren:

Formale Voraussetzungen für die Tätigkeit als externer Gutachter für die IV Stellen BL/BS:

  • Weiterbildungstitel (Facharzt/in) für das im Gutachten vorgesehene Fachgebiet
  • Eintrag im Medizinalberuferegister (MedReg);
  • Gültige Berufsausübungsbewilligung nach Art. 34 MedBG oder Meldung nach Art. 35 MedBG, sofern notwendig;
  • Mind. 5 Jahre klinische Erfahrung
  • SIM-Zertifikat, nur für:
    • Allgemeine innere Medizin
    • Psychiatrie und Psychotherapie
    • Neurologie
    • Rheumatologie
    • Orthopädie
    • Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates

Für die Erlangung des SIM-Zertifikats ist eine Übergangszeit von 5 Jahren vorgesehen. Ausgenommen sind Chefärztinnen und Chefärzte sowie leitende Ärztinnen und Ärzte von Universitätskliniken.

Neben der Erfüllung der formalen Kriterien:

  • hohe Fachkompetenz
  • wirtschaftliche Unabhängigkeit
  • präzises sprachliches Ausdrucksvermögen
  • hohe Termintreue

Kontakt Fachstelle Gutachten

Bitte kontaktieren Sie die Fachstelle für externe medizinische Gutachten unter der Telefonnummer 
061 425 22 43 
oder
E-Mail: iv-fga@sva-bl.ch



Wichtige Links