Regionalärztlicher Dienst (RAD)

Eine transparente und gute Zusammenarbeit im Sinne der uns anvertrauten Personen ist eine unabdingbare Voraussetzung für deren Unterstützung und die korrekte Festlegung des Leistungsanspruches.

Die Ärztinnen und Ärzte des RAD beurteilen die medizinischen Voraussetzungen des Leistungsanspruches, die Arbeitsunfähigkeit und das Eingliederungspotential von versicherten Personen. Liegen unvollständige, ungenaue oder widersprüchliche medizinische Unterlagen vor, kann der RAD auch eigene Untersuchungen durchführen oder Gutachten bei unabhängigen Fachspezialisten einholen. Für die Untersuchungen stehen dem RAD geeignete Räume auf der SVA BL zur Verfügung.

Folgende Fachdisziplinen sind im RAD vertreten:

Allgemeine Medizin
Arbeitsmedizin
Innere Medizin
Orthopädie
Psychatrie / Psychotherapie
Physikalische und Rehabilitative Medizin
Rheumatologie
Kinder- und Jugendmedizin
Kinder- und Jugendpsychatrie/-psychotherapie

Aufgaben des RAD:

Die Ärztinnen und Ärzte des RAD beurteilen die vorliegenden medizinischen Unterlagen von bei der IV angemeldeten Personen und entscheiden, ob noch weitere Abklärungen (z. B. Gutachten) notwendig sind. Sie führen eigene Untersuchungen durch, nehmen an Gesprächen mit versicherten Personen und an Fallbesprechungen teil. Und sie stehen mit den untersuchenden und behandelnden Ärztinnen und Ärzten in Kontakt.

Für Sachverständige finden regelmässige Informationsveranstaltungen statt.

Als behandelnder Arzt spielen Sie eine wichtige Rolle im IV-Verfahren.

Sie haben detaillierte und fundierte Kenntnisse über den Gesundheitszustand Ihrer Patienten.

Die Chancen für eine Eingliederung werden durch frühzeitiges Erkennen einer drohenden Invalidität erhöht. Wenn Sie als Hausarzt/ärztin erkennen, dass der Arbeitsplatz einer Patientin, eines Patienten aus gesundheitlichen Gründen gefährdet ist oder sich eine Entlassung abzeichnet, ist eine frühzeitige IV-Anmeldung zu empfehlen. Sie sind in der Lage zu beurteilen, ob dies für eine vorliegende gesundheitliche Einschränkung indiziert ist.

Die IV-Anmeldung muss von den versicherten Personen nicht mehr unterschrieben werden.
Die IV-Stelle kann nach der Anmeldung schnell und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur Wiedereingliederung ergreifen. 
Zur Klärung der medizinischen Situation holt die IV-Stelle bei Bedarf Auskünfte bei Ihnen als behandelndem Arzt/Ärztin ein. Diese sind eine wichtige Grundlage für die Abklärung des Anspruchs auf IV-Leistungen.

Ein Arztbericht richtet sich an die IV-Stelle und enthält detaillierte Patienteninformationen zu Gesundheitszustand, Diagnosen und Prognosen. Für den Arztbericht gibt es verschiedene Formulare, die die Fragestellungen vorgeben. Hier finden Ärzte den Leitfaden zum Ausfüllen des ausführlichen ärztlichen Berichtes mit einer Tarifübersicht.

Die Informationsplattform www.iv-pro-medico.ch soll den behandelnden Ärztinnen und Ärzten die Zusammenarbeit mit den IV-Stellen vereinfachen und erleichtern - im Interesse der Betroffenen. Via diesen Link gelangen Sie zum Formular "Ausführlicher Ärztlicher Bericht".

Für Ärztinnen und Ärzte besteht die Möglichkeit, Formulare per Email an die IV-Stelle Basel-Landschaft zu übermitteln und von ihr zu erhalten. Um den Datenschutz zu gewährleisten und vertrauliche Daten zu schützen, ist der Besitz einer HIN-Adresse dafür unabdingbar. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen und am elektronischen Austausch interessiert sind, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular zu:

Formular

Kontakt RAD

Bitte kontaktieren Sie das Sekretariat des Regionalen Ärztlichen Dienstes unter Telefonnummer 061 425 25 50.



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