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Ende der Übergangsfrist zur EL-Reform


17.10.2023

Anfang 2021 trat die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft. Bis Ende 2023 gelten Übergangsbestimmungen. Am 31. Dezember 2023 ist die Übergangsfrist zu Ende. Ab 01. Januar 2024 werden alle Fälle an das neue Recht angepasst.

Läuft Ihre EL-Berechnung somit aktuell noch nach altem Recht, werden Sie im Januar 2024 eine neue Verfügung erhalten. Häufig gestellte Fragen und Antworten zur EL-Reform finden Sie im Merkblatt.