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Abstimmung vom 25. September 2022 / AHV 21


26.09.2022

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Das heisst: Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer (MWST) leicht erhöht. Die neuen Bestimmungen wird schrittweise eingeführt, voraussichtlich per 1. Januar 2024 treten die Änderungen in Kraft. Die Erhöhung des Rentenalters beginnt dann ein Jahr später.

Bitte beachten Sie: Fragen zu Ihrer Rente ab 2024 können wir zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Da die Ausführungsbestimmungen noch nicht vorliegen, können wir keine verbindlichen Informationen geben und keine Rentenberechnungen erstellen. Hier auf unserer Newsseite halten wir Sie auf dem Laufenden.

Informationen zum Stand der Umsetzung von AHV 21 finden Sie auch auf der Seite vom Bundesamt für Sozialversicherungen