Leistungen der Behindertenhilfe

Unterstützung beim selbständigen Wohnen

Personen, die bedingt durch ihre Behinderung beim selbständigen Wohnen Unterstützung benötigen, können Anspruch auf Leistungen der Behindertenhilfe haben. Die Anmeldung muss beim Amt des Wohnkantons eingereicht werden. Unterstützung beim Bearbeiten der Anträge erhält man bei den INBES Beratungsstellen. 

Heimeintritt

Personen, die Leistungen der IV beziehen und behinderungs- oder gesundheitsbedingt in ein Wohn- oder Pflegeheim eintreten müssen, können Anspruch auf Leistungen der Behindertenhilfe haben. Die Anmeldung muss beim Amt des Wohnkantons eingereicht werden. Unterstützung beim Bearbeiten der Anträge erhält man bei den INBES Beratungsstellen. 

Betreute Tagesgestaltung und Begleitete Arbeit (geschützte Arbeitsplätze)

Personen, die behinderungs- oder gesundheitsbedingt in einer Institution an einer betreuten Tagesgestaltung teilnehmen oder an einem geschützten Arbeitsplatz arbeiten möchten, können Anspruch auf Leistungen der Behindertenhilfe haben. Die Anmeldung muss beim Amt des Wohnkantons erfolgen. Unterstützung beim Bearbeiten der Anträge erhält man bei den INBES Beratungsstellen. 

Bei Fragen erteilt Ihnen die Fachliche Abklärungsstelle (FAS) gern Auskunft.

Kontakt FAS

Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner direkt. Sie finden die Telefonnummer auf unseren Korrespondenzen.