Erwerbsersatz für Militär/Zivildienst (EO)

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben dienstleistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen, für jeden besoldeten Diensttag in/im

  • der Schweizerischen Armee
  • Rotkreuzdienst
  • Zivildienst
  • Zivilschutz
  • eidg. oder kantonalen Kaderkursen von Jugend und Sport
  • Jungschützenleiterkursen

Die EO leistet auch an jene Personen Entschädigungen, die vor der Dienstleistung nicht im Berufsleben standen oder im Ausland wohnten.

Die EO gewährt nebst der Grundentschädigung unter gewissen Voraussetzungen auch Kinderzulagen, Zulagen für Betreuungskosten und Betriebszulagen.