29.06.2023
Ab dem 1. Juli 2023 bleiben Grenzgänger, die bis zu 50% ihrer Gesamtarbeitszeit (max. 49,9%) Telearbeit aus bestimmten Ländern für einen Schweizer Arbeitgeber ausüben, weiterhin in der Schweiz sozialversichert. Weitere Details können Sie unserem Merkblatt entnehmen oder auf der Homepage des BSV nachlesen.