Gründung und Anmeldung Arbeitgebende

Anmeldung bei einer Ausgleichskasse

Neugegründete Firmen (AG, GmbH, Stiftungen, Vereine, Genossenschaften) müssen bei der kantonalen Ausgleichskasse des Geschäftssitzkantons angemeldet werden, sofern sie nicht Mitglied eines Berufsverbandes mit eigener Verbandsausgleichskasse sind.

Sobald der Eintrag einer juristischen Person im Handelsregister publiziert wird, sendet die Ausgleichskasse innerhalb weniger Tage die erforderlichen Fragebögen zur Abklärung der Beitragspflicht der Firma zu. Für Firmengründungen ohne Handelsregistereintrag melden Sie sich bitte direkt bei der Ausgleichskasse an.

EasyGov

EasyGov.swiss ist ein Online-Schalter für Unternehmen in der Schweiz. Betrieben wird die E-Government-Plattform vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.

Über die Plattform EasyGov.swiss können sich Unternehmen zum Beispiel im Handelsregister eintragen lassen oder bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Mehrwertsteuer sowie der Unfallversicherung anmelden.

Unternehmens-Identifikationsnummer UID

Das Bundesamt für Statistik (BFS) ordnet jedem in der Schweiz aktiven Unternehmen eine eindeutige und übergreifende Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu. Diese ermöglicht es den Unternehmen, sich bei allen Behördenkontakten mit einer einzigen Nummer zu identifizieren. Dank der UID wird die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung einfacher und effizienter.

Finden Sie hier die UID Ihres Betriebs.

Kontakt Erwerbstätige

061 425 23 83