Adressänderungen
Bitte melden Sie uns die Adressänderung mit dem entsprechenden Formular.
Für Juristische Personen erhalten wir die Informationen automatisch vom Schweizerischen Handelsregister. Adressänderungen müssen uns deshalb nicht gemeldet werden.
Eintritt Berufsverband
Es kommt vor, dass eine Firma aufgrund einer neuen Verbandszugehörigkeit die Ausgleichskasse wechseln muss. Treten Sie oder Ihre Firma einem Berufsverband bei, welcher eine eigene Ausgleichskasse führt, so müssen Sie neu mit dieser Ausgleichskasse abrechnen. Sollten Sie mit einer solchen Situation konfrontiert werden, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Rechtsformänderung
Die Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft gibt Ihnen einen guten Überblick über die verschiedenen Rechtsformen.
Firmenschliessung
Die definitive Schliessung der Firma erfolgt erst mit der Löschung im Handelsregister. Bis dahin bleibt die Firma bei der Ausgleichskasse registriert.