Personen, die aus einem anderen Kanton oder einem anderen Land in den Kanton Baselland zuziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf verschiedene Leistungen haben oder müssen sich für bestehende Leistungen neu anmelden:
Prämienverbilligung
Ergänzungsleistung zur AHV und IV
Familienzulagen
Für Personen die Beträge als Nichterwerbstätige bezahlen ist neu die SVA Basel-Landschaft zuständig. Für Selbständigerwerbende ist die SVA Basel-Landschaft zuständig, sofern auch der Geschäftssitz in den Kanton Baselland verlegt wird.
Für IV-Bezüger die neu zuziehen, ist die IV-Stelle Basel-Land zuständig.
Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, die keine Schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen. (z.B. bei einem Grenzgänger oder bei einem Zuzug aus dem Ausland).