Zuzug in den Kanton BL

Leistungen

Personen, die aus einem anderen Kanton oder einem anderen Land in den Kanton Baselland zuziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf verschiedene Leistungen haben oder müssen sich für bestehende Leistungen neu anmelden:

Prämienverbilligung
Ergänzungsleistung zur AHV und IV
Familienzulagen

Beiträge / Zuständigkeit

Für Personen die Beträge als Nichterwerbstätige bezahlen ist neu die SVA Basel-Landschaft zuständig. Für Selbständigerwerbende ist die SVA Basel-Landschaft zuständig, sofern auch der Geschäftssitz in den Kanton Baselland verlegt wird.

Für IV-Bezüger die neu zuziehen, ist die IV-Stelle Basel-Land zuständig.

Einwanderung/AHV-Ausweis

Die Anmeldung für einen Versicherungs­ausweis ist nur not­wendig für Personen, die keine Schweizerische Kranken­versicherungs­karte besitzen. (z.B. bei einem Grenz­gänger oder bei einem Zuzug aus dem Ausland).