Sie sind obligatorisch versichert, wenn Sie für kürzere Zeit ins Ausland reisen und Ihren Wohnsitz beibehalten. Dies gilt, solange Sie im Ausland keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Beziehen Sie IV-Leistungen? Dann melden Sie Ihren längeren Auslandaufenthalt der Kontaktperson bei der Invalidenversicherung.
Wenn Sie während längerer Zeit kein AHV-pflichtiges Einkommen haben, müssen Sie darauf achten, Beitragslücken zu vermeiden. Beitragslücken können später zu einer Kürzung der Rente führen. Melden Sie sich deshalb als Nichterwerbstätige/r an. Die Verjährungsfrist von fehlenden Beiträgen beträgt 5 Jahre.
Für Familienzulagen gelten besondere Bestimmungen.