Studium und Ausbildung

Ein Studium oder eine Weiterbildung hat Einfluss auf die Sozialversicherungen.

Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz sind in der AHV obligatorisch versichert. Sie sind beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres, sofern sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Studierende, die nicht erwerbstätig sind, bezahlen bis zum Alter von 25 Jahren pauschal den Mindestbeitrag von aktuell CHF 514 im Jahr. Die Beiträge sind an die Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt oder direkt an die Lehranstalt zu entrichten. Damit sichern Sie Ihren Versicherungsschutz und verhindern Beitragslücken und Rentenkürzungen. Sind sie nebst Studium / Ausbildung erwerbstätig, so müssen Sie ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres Beiträge bezahlen.

Als Studentin/Student stehen unter bestimmten Voraussetzungen folgende Leistungen zur Verfügung:

 

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