Versicherte Personen haben Anspruch auf die vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannten Hilfsmittel, die sie benötigen, um:
Hilfsmittel der IV
Hilfsmittel der AHV
Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner direkt. Sie finden die Telefonnummer auf unseren Korrespondenzen.
Im Fall eines Erstkontaktes nutzen Sie bitte die E-Mail info@sva-bl.ch.