Hilfsmittel

Versicherte Personen haben Anspruch auf die vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannten Hilfsmittel, die sie benötigen, um:

  • weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen
  • in ihrem bisherigen Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) tätig bleiben zu können
  • ihre Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu absolvieren
  • ihren privaten Alltag unabhängig zu bewältigen (Fortbewegung, Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt, Selbstsorge)

 Hilfsmittel der IV  
 Hilfsmittel der AHV

 

Kontakt IV-Stelle

Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner direkt. Sie finden die Telefonnummer auf unseren Korrespondenzen. 

Im Fall eines Erstkontaktes nutzen Sie bitte die E-Mail info@sva-bl.ch.