Eingliederung vor Rente

Die Kernaufgabe der Invalidenversicherung ist die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von Personen mit einer gesundheitlichen Einschränkung ins Erwerbsleben.
Erst bei einer erfolglosen oder nur teilweise erfolgreichen Eingliederung stellt sich die Rentenfrage.

Die Leistungen der IV sind auf das Ziel "Eingliederung vor Rente" ausgerichtet.
Weiterführende Informationen finden Sie auf dieser Seite.

    Die IV-Stelle ist gesetzlich verpflichtet, jede mögliche Massnahme genau abzuklären. Dabei ist nicht die Diagnose massgebend, sondern die konkreten Auswirkungen der gesundheitlichen Problematik auf die Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit.
    Die versicherte Person muss das Recht auf eine Leistung der Invalidenversicherung (IV) mit dem offiziellen Formular geltend machen.
    Die IV prüft nach Eingang der Anmeldung, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der IV erfüllt sind. Dafür ist Sie verpflichtet alle Auskünfte einzuholen, die für die Abklärung Ihres Gesundheitszustandes, Ihrer Erwerbssituation oder der Tätigkeit in Ihrem Aufgabenbereich notwendig sind.
    Fachpersonen und Spezialisten aus verschiedenen Teams  der beruflichen Eingliederung, der Arbeitsvermittlung, der medizinischen und beruflichen Abklärungsstellen, der Sachbearbeitung sowie Ärzten des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) usw. wirken bei der Abklärung und der Entscheidungsfindung mit.
    Die IV-Stelle arbeitet mit den anderen betroffenen Sozial- und Privatversicherungen zusammen.
    Diese Leistungserbringer sind befugt, versicherte Personen zur Anmeldung bei der IV aufzufordern, da allenfalls ein Verrechnungsanspruch bei Überentschädigungen mit der Invalidenversicherung besteht.

    Kontakt IV-Stelle

    Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner direkt. Sie finden die Telefonnummer auf unseren Korrespondenzen. 
    Im Fall eines Erstkontaktes nutzen Sie bitte die E-Mail info@sva-bl.ch.