Die Taggelder der Arbeitslosenversicherung sind beitragspflichtig. Somit sind Arbeitslose mit Taggeldanspruch weiterhin bei der AHV/IV/EO versichert.
Wenn Sie keine Arbeitslosenentschädigung oder Taggelder mehr erhalten, müssen Sie in der Regel AHV/IV/EO-Beiträge als nichterwerbstätige Person bezahlen.
Für die Ausrichtung der Kinder- und / oder Ausbildungszulagen für Personen mit Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung ist die Arbeitslosenkasse zuständig.
Arbeitslosigkeit kann auch den Anspruch auf Prämienverbilligung beeinflussen oder ergeben.