Arbeitslosigkeit

Die Taggelder der Arbeitslosenversicherung sind beitragspflichtig. Somit sind Arbeitslose mit Taggeldanspruch weiterhin bei der AHV/IV/EO versichert.

Wenn Sie keine Arbeitslosenentschädigung oder Taggelder mehr erhalten, müssen Sie in der Regel AHV/IV/EO-Beiträge als nichterwerbstätige Person bezahlen. 

Für die Ausrichtung der Kinder- und / oder Ausbildungszulagen für Personen mit Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung ist die Arbeitslosenkasse zuständig.

Arbeitslosigkeit kann auch den Anspruch auf Prämienverbilligung beeinflussen oder ergeben.